Perlwein, Sekt oder Champagner – wo sind die Unterschiede?

Ob zu einer Hochzeit, zum Neujahrsempfang, zu Vertragsabschlüssen oder anderen besonderen Anlässe: ein Glas Schaumwein macht jeden Moment besonders. Die edlen Getränke werden aus Trauben hergestellt und trotz dass es einfach klingt ist die Herstellung komplex und facettenreich. Außerdem regeln Gesetze ab wann welcher Schaumwein wie genannt werden darf. Wo also beginnt der Unterschied?

Das festlichste aller Getränke

Champagner unterscheidet sich zu anderen Schaumweinen als solches nur durch den Namen. Die Bezeichnung „Champagne“ ist markenrechtlich geschützt und erfordert einiger rechtlicher Vorgaben die eingehalten werden müssen. Zum einen darf es nur aus drei zugelassenen Rebsorten hergestellt werden: Pinot Noir, Pinot Meunier oder Chardonnay. Des Weiteren müssen die Trauben aus dem Weinbaugebiet „Champagne“ in Frankreich stammen und dort auch im Flaschengärverfahren verarbeitet werden. Und zu guter Letzt ist es besonders wichtig, dass die Trauben von Hand gelesen und sofort gepresst werden. Nur wer die Kriterien erfüllt, darf auf das Etikett den preissteigernden Namen „Champagne“ schreiben. Aber ist deswegen Sekt gleich weniger wert?

Überbegriff aller Schaumweine

Auf keinen Fall! Denn auch für dieses Getränk gelten ebenso viele Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Das prickelnde Erfrischungsgetränk gilt mittlerweile als Überbegriff sämtlicher Schaumweine im deutschsprachigen Raum. Der Alkoholgehalt darf nicht unter 10% und der Flaschendruck bei mindestens 3,5 Bar liegen. Außerdem muss Sekt nicht länger als 9 Monate lagern, ganz im Gegensatz zum Champagner. Weniger Reifezeit bedeutet aber nicht gleich weniger Qualität. Geschmacklich gibt es durch verschiedene verwendete Trauben zwar einen Unterschied aber qualitativ stehen sich beide Getränke in nichts nach. Es gibt Sektarten und Sektjahrgänge die kaum einen nennenswerten Unterschied zum C. machen und umgekehrt gibt es genauso weniger gute Champagner-Jahrgänge.

Mit Kohlensäure versetzter Wein

Der Perlwein ist nicht weniger Wert als seine beliebten Verwandten, dennoch gibt es kleine aber feine Unterschiede. Der bereits erwähnte Flaschendruck darf beispielsweise nie über 2,5 Bar liegen. Für den Perlwein gelten weitestgehend die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für andere Schaumweine, jedoch muss hier der Mindestalkoholwert nur bei 7% anstatt 10% liegen.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)